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  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: keine Verfolgungsgefahr im Iran mangels Glaubhaftmachung

    Urteil vom 25.03.2024 – W 8 K 23.30793

  • Gerichtsentscheidung

    VG Würzburg: Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, einmalige Teilnahme an regimekritischer Demonstrationen 2022 im Iran, eimaliges Warnungsschreiben, zwei vereinzelte Nachfragen innerhalb von drei Jahren nach Ausreise, kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen, keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung oder sonstige ernsthafte Gefahr bei einer Rückkehr in den Iran, keine exilpolitischen Aktivitäten, keine besondere Präsenz in den sozialen Medien, einmalige Warnung, Verwarnung und Einschüchterung nicht flüchtlingsrelevant, Wehrdienstentziehung nicht schutzrelevant

    Urteil vom 03.11.2025 – W 8 K 24.31175

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Schlagworte Schlagworte
  • 18-jährige Schülerin
  • angebliche SMS des Ettelaat mit Vorladung
  • Asyl
  • Demonstrationsteilnahme
  • eimaliges Warnungsschreiben
  • einmalige Aktion im Iran in Schule mit anschließender Demonstration im Zusammenhang mit Protestbewegung „Frau Leben Freiheit“
  • einmalige SMS zur Warnung, Verwarnung und Einschüchterung nicht flüc
  • einmalige Teilnahme an regimekritischer Demonstrationen 2022 im Iran
  • einmalige Warnung
  • Ettelaat
  • Frau
  • gesteigertes Vorbringen
  • Hidschab-Pflicht
  • Iran
  • kein zweifelfreies und in sich stimmiges Vorbringen
  • keine andere Beurteilung im konkreten Einzelfall durch aktuelle Situation im Iran
  • keine besondere Präsenz in den sozialen Medien
  • keine mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohende Verfolgung oder sonstige ernsthafte Gefahr bei einer Rückkehr in den Iran
  • keine Präsenz in den sozialen Medien
  • keine verfolgungsbegründende identitätsprägende Verwestlichung
  • SMS
  • Verwarnung und Einschüchterung nicht flüchtlingsrelevant
  • Vorladung
  • Wehrdienstentziehung nicht schutzrelevant
  • Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
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